Geschlossene Fitnessstudios haben dazu geführt, dass sich viele Hobbysportler im Lockdown ein kleines Home Gym einrichten. Beim Kauf des Equipments sollte man allerdings auf das Material achten.
Verbraucher sollten Trainingszubehör wie Fitnessmatten keinesfalls kaufen, wenn es keine Angaben dazu gibt, aus welchen Materialien das Produkt besteht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hin. Grund: Die Fabrikate können besorgniserregende Substanzen oder Schadstoffe enthalten. Ob Matte, Hantel, Bälle oder Springseile – neben den Inhaltsstoffen seien deshalb auch Schadstoffuntersuchungen wünschenswerte Angaben, so die Verbraucherzentrale NRW.
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Außer auf die Produktangaben sollten Verbraucher auch auf den Geruch der Produkte achten. Ein auffälliger Geruch von Fitnessmatten, Gymnastikbällen und anderem Equipment kann ein Hinweis auf Schadstoffe sein. Die Verbraucherschützer raten, etwa bei Trainingsgeräten nach dem GS-Zeichen zu gucken. Solche Geräte werden auf die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte geprüft.
Grundsätzlich gilt: PVC-Material sollten Hobbysportler ganz vermeiden. Es wird häufig für Matten oder Bälle eingesetzt, in die dann auch noch gesundheitsschädliche Weichmacher eingearbeitet sind.
Ebenfalls bedenklich sind Produkte mit antibakterieller Ausstattung. Die verwendeten Substanzen belasten oft die Umwelt und manche sogar die Gesundheit.
Geht es um die Fitnessmatte ist auch Kautschuk nicht immer die beste Lösung, einerseits belasteten sie durch etwa Regenwald-Abholzung die Umwelt, andererseits seien auch diese Produkte nicht immer schadstoffarm. Sie würden zwar häufig mit „phthalatfrei“ beworben, schreibt die Verbraucherzentrale NRW, relevant seien hier aber eher Nitrosamine, PAK oder allergieauslösende Latexproteine. Eine bessere Lösung: sogenanntes TPE-Material. TPE steht für thermoplastische Elastomere. Die Produkte benötigen keine Weichmacher und schnitten im Schadstofftest zuletzt besonders gut ab.